Rückerstattung möglich: Unaufgefordert getätigte Fortnite-Käufe von Kindern

Eltern, deren Kinder ohne ihre Zustimmung virtuelle Gegenstände im beliebten Videospiel Fortnite gekauft haben, könnten bald Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Die US-Regulierungsbehörden beginnen damit, mehr als 37 Millionen Menschen per E-Mail darüber zu informieren, dass sie im Rahmen einer rechtlichen Einigung mit Epic Games Inc., dem Herausgeber von Fortnite, möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Rückerstattungen für nicht autorisierte Einkäufe

Die Federal Trade Commission (FTC) gab Ende letzten Jahres bekannt, dass Epic Games 520 Millionen US-Dollar an Geldstrafen und Entschädigungen zahlen werde, um Beschwerden über die Privatsphäre von Kindern und die Zahlungsmethoden beizulegen, die Spieler in die Irre führten, indem sie sie zu unerwünschten Käufen drängten. Ein Teil dieser 520 Millionen US-Dollar besteht aus Rückerstattungen in Höhe von 245 Millionen US-Dollar an Kunden, die Teil einer endgültigen Einigung im März sind. Ziel ist es, einen Teil der Kosten für unerwünschte V-Bucks, die virtuelle Währung des Spiels, sowie für virtuelle Gegenstände wie Outfits oder Beutekisten in Form eines cartoonartigen lila Lamas zu decken.

Entschädigung für verletzte Spieler

Verbraucher haben bis zum 17. Januar Zeit, einen Rückerstattungsantrag einzureichen. Fortnite-Benutzer, denen zwischen Januar 2017 und September 2022 virtuelle Währung für Artikel berechnet wurde, die sie nicht haben wollten, haben Anspruch auf eine Rückerstattung. Gleiches gilt für Personen, deren Kind zwischen Januar 2017 und November 2018 ohne deren Einwilligung mit der Kreditkarte eingekauft hat, sowie für Personen, deren Konto nach Meldung unzulässiger Belastungen bei ihrem Kreditinstitut gesperrt wurde.

Von Epic Games ergriffene Maßnahmen

Nachdem sich Epic Games im Dezember auf eine Einigung geeinigt hatte, implementierte es zusätzliche Maßnahmen, um unerwünschte Käufe zu verhindern. In einer aktualisierten Erklärung vom Dienstag verweist das Unternehmen auf die FTC-Seite.

Quelle: www.bing.com