SIU entlastet die Polizei von Hamilton im Falle einer Verletzung während der Festnahme eines betrunkenen Fahrers – bayobserver.ca Hamilton, Burlington und GTA

Polizei von Hamilton klärt Frau mit Schlüsselbeinbruch auf

Eine Frau, die wegen Trunkenheit am Steuer verdächtigt wurde, erlitt einen Schlüsselbeinbruch, als sie letzten Sommer von der Polizei in Hamilton aus ihrem Fahrzeug gezogen wurde, aber die Sonderermittlungseinheit sprach den Beamten von jeglichem Fehlverhalten frei.

Die Ereignisse

Am Morgen des 5. August 2023 erhielt HPS einen Notruf von einem Restaurant mit der Meldung, dass ein alkoholisierter Kunde mit einem Fahrzeug geflohen sei. Ein Polizeibeamter aus Hamilton im Einsatzgebiet entdeckte das Fahrzeug und folgte ihm von der Van Wagners Beach Road aus auf dem Centennial Parkway North nach Süden. Die Blinklichter und die Sirene des Streifenwagens wurden aktiviert, der Fahrer reagierte jedoch nicht. Nördlich der Arrowsmith Road konnte das Fahrzeug schließlich mit Hilfe eines anderen Beamten auf der Parkspur angehalten werden.

Eingreifen der Polizei

Der Beamte näherte sich dem Fahrzeug der Frau, öffnete die Fahrertür, packte ihren linken Arm und forderte den Beschwerdeführer auf, „aus dem Auto auszusteigen“, während er sie zu sich zog. Die Beschwerdeführerin rutschte vom Fahrersitz und schlug mit dem Gesäß auf die Fahrbahn. Mit jeweils einer Hand an den Händen der Beschwerdeführerin zog der Beamte sie noch ein Stück weiter und half ihr dann beim Aufstehen. Der Beschwerdeführer wurde vom Beamten gegen die Fahrerseite des Fahrzeugs gedrückt, mit Handschellen gefesselt und auf der Rückseite des Fahrzeugs des Beamten platziert, um ihn zur Polizeiwache zu transportieren. Auf der Polizeiwache wurde die Frau auf Alkohol untersucht und klagte dabei über Schulterschmerzen. Rettungskräfte wurden gerufen und die Frau mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Sie hatte einen Bruch im mittleren Drittel ihres linken Schlüsselbeins erlitten.

Schlussfolgerungen der IPU

Der IPU-Direktor kam zu dem Schluss: „Ich bin davon überzeugt, dass der Beamte im Rahmen seiner Rechte das Fahrzeug der Beschwerdeführerin angehalten und sie in Gewahrsam genommen hat.“ Anschließend hat es den Anschein, dass der Beamte nur minimale Gewalt anwendete, um der Beschwerdeführerin von der Straße zu helfen und sie mit Handschellen zu fesseln. Auch wenn es durchaus möglich ist, dass sich die Klägerin irgendwann das Schlüsselbein gebrochen hat, kann ich nicht vernünftigerweise den Schluss ziehen, dass die vom Beamten angewandte Gewalt zu irgendeinem Zeitpunkt übermäßig war. »

Quelle: www.bing.com